UVV-Überprüfungen durch E.P. Service

UVV-Überprüfungen nach den Unfall-Verhütungs-Vorschriften der Berufsgenossenschaften sind eine gesetzlich verordnete Prüfung von Lagereinrichtungen.

Diese müssen nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaften für Lagereinrichtungen (BGR 234) mindestens einmal pro Jahr durchgeführt werden.

Nach mängelfreier Überprüfung der Einrichtungen zur Personensicherheit, vermerken wir die UVV-Überprüfung im Prüfbuch des Gerätes und aktualisieren das Prüfsiegel.

Von E.P. Service durgeführte Prüfungen sind:

  • Regale nach der DIN EN 15635
  • Stapler nach der FEM 4.004
  • Hebefahrzeuge und Lastnahmemittel nach der Betriebssicherheitsverordnung und BGV
  • Leitern und Türen und Tore
    • Regale
    • Stapler
    • Flurförderfahrzeuge
    • Hebezeuge
    • Leitern
    • Türen
    • Tore